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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Outdoortraining

 

Folgende allgemeine Geschäfts- und Leistungsbedingungen (nachfolgend “AGB”) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) mit dem Unternehmen:

bear.phils.outdoor
Drohnenflüge
Schmalenbergham 15
5760 Saalfelden

 

Präambel

bear.phils.outdoor nimmt ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegen. Diese nachstehenden Bedingungen (auch AGB genannt) gelten für alle Leistungen, die der Auftragnehmer durchführt. Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind. Sofern nichts anders vereinbart, werden die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausgeschlossen. Der Kauf und/oder Dienstleistungsvertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung (per Fax,Post, E-Mail etc.) sendet. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.

 

Anmeldungen

Anmeldungen zu den Veranstaltungen/Seminaren können schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder persönlich erfolgen. Jede Anmeldung gilt als verbindlich.
Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung/Seminar oder der Auftragserteilung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.

Bei Veranstaltungen/Seminaren mit beschränkter Teilnehmerzahl ist die Reihenfolge der Anmeldungen für die Teilnahme maßgeblich. In Ausnahmefällen wird dies persönlich Besprochen. Mit der Bezahlung des Seminarbeitrages sichern Sie sich den Seminarplatz

 

Teilnahmebedingungen

Eine gute Gesundheit ist bei allen Veranstaltungen Voraussetzung. Die Teilnehmer/innen verpflichten sich, den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einer Veranstaltung unter Drogen- und Alkoholeinfluss, unter Psychopharmakan oder dergleichen ist nur auf eigenes Risiko erlaubt.

Es ist Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedigungen zu halten und den Weisungen des Veranstalters, der Trainer/innen und Hilfspersonen strikte zu folgen. Werden diese Bedingungen von einem7r Teilnehmer/in nicht erfüllt oder befolgt er/sie die Weisungen nicht, behält sich der Veranstalter vor, sie/ihn von der Aktivität auszuschließen. Bei Ausschluss gelten die Stornobestimmungen.

 

Bezahlung für Seminartag

Ihre Anmeldung wird von uns schriftlich rückbestätigt und gilt daher als verbindlich.
Der Veranstaltungs-/Seminarbeitrag ist vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Die Teilnahme an der Veranstaltung/Seminar ist nur bei nachweislich erfolgter, vollständiger Zahlung möglich.

Sollten Sie Ihre Einzahlungen von einem anderen Land als Österreich tätigen so ist die Einzahlung so zu wählen, dass nach Abzug aller Bankspesen der zu entrichtende Veranstaltungs-/Seminarbeitrag am Konto einlangt. Die Bankspesen gehen zu Lasten des Veranstaltungs-/Seminarteilnehmers. Der Einzahlungsbeleg ist im „original" vorzulegen.

 

Bezahlung Projekttage für Schulen/Vereine/Firmen etc.

Die Rechnungslegung erfolgt entweder vor und/oder parallel, oder umgehend nach Lieferung und/oder Leistungserbringung des Projektes.

Zahlungen sind nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung und/oder Leistungserbringung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Leistung/Bemängelungen zurückzuhalten.

Bei dem Auftragnehmer einlangende Zahlungen tilgen zuerst Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, die vorprozessualen Kosten, wie Kosten eines beigezogenen Anwaltes und Inkassobüro, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld. Bei Zahlungsverzug werden vom Auftragnehmer Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet.

Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte entsprechend fällig zu stellen.



Stornierungen - Rücktritt

Sollte aufgrund von unvorhersehbaren Umständen (höhere Gewalt, Wetter- und Naturverhältnisse, Sicherheitsrisiko etc.) das vorgesehene Programm nicht durchführbar sein, behält sich der Veranstalter das Recht vor, dieses entsprechend anzupassen, oder ein Ersatzprogramm durchzuführen.


Stornierungen werden nur schriftlich entgegengenommen. Sollte ein Teilnehmer/Schulen am Veranstaltungsbesuch verhindert sein, kann eine Stornierung bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei erfolgen. Die Stornogebühr entfällt, wenn vom Teilnehmer ein Ersatzteilnehmer nominiert wird, der die Veranstaltung besucht und den Teilnehmerbeitrag leistet. Bei Stornierungen innerhalb der drei Wochen vor Seminarbeginn werden 30 % des Seminarbetrages, innerhalb von zwei Wochen 60 % des Seminarbeitrages und innerhalb von einer Woche vor Seminarbeginn 80 % in Rechnung gestellt. Bei Stornierungen ab 1 Tag vor der Veranstaltung bzw. danach wird der komplette (100%) Veranstaltungsbetrag fällig.

 

Abbruch eines Seminars

Abbruch einer mehr moduligen Seminarreihe (Ausbildung)

Obwohl eine Ausbildung aus mehreren Modulen besteht ist bei einer Unterbrechung bzw. einem Ausstieg keine Rückerstatt bisher geleisteter Zahlungen vorgesehen, da die Ausbildung ein in sich geschlossenes Produkt darstellt. Sollte der/die Teilnehmer/in eine Teilzahlungsvariante gewählt haben, so ist diese unverändert fortzuführen bis dass der gesamte Seminarbeitrag beglichen wurde.



Änderungen im Veranstaltungsprogramm/Veranstaltungsabsage

Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorisch bedingt Programmänderungen möglich. Ebenso hängt das Zustandekommen einer Veranstaltung von einer Mindesteilnehmerzahl ab. Änderungen von Kurstagen, Beginnzeiten, Terminen, Veranstaltungsorten, Trainern sowie eventuelle Veranstaltungsabsagen behalten wir uns vor. Die Teilnehmer werden davon rechtzeitig und in geeigneter Weise verständigt.
Bei einem Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit des Trainers oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ersatz für entstandene Aufwendungen, reine Vermögensschäden und sonstige Ansprüche sind daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen bei Seminaren.



Muss eine Veranstaltung abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Veranstaltungsbeiträgen oder eine Vergütung für den nächstmögliche Veranstaltung.
Die Rückzahlung erfolgt durch Überweisung auf ein vom Teilnehmer schriftlich bekannt gegebenes Konto.
Für nicht zurückgegebene Skripten und Arbeitsunterlagen wird die Rückzahlung entsprechend vermindert. Wenn vom Veranstalter rechtzeitig auf einen Ersatztermin hingewiesen wird, ist eine Rückstattung nicht vorgesehen.

 

Ausschluss von einer Veranstaltung

Im Sinne eines harmonischen Seminar/Kursablaufes sollten Störungen vermieden werden.
Um die Erreichung der Veranstaltungsziele sicherzustellen, können Personen auch ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme ausgeschlossen werden. (bei extrem, unangenehmen, störenden und/oder konfliktreichen Benehmen von Teilnehmern). Eine Rückerstattung des Seminarbeitrages ist nicht vorgesehen. Weitere Beträge können nicht geltend gemacht werden, weder für Fahrkosten. Übernachtung, sonstige Spesen etc.



Besuchsbestätigung für Seminarteilnehmer
Teilnahmebestätigungen über den Besuch der Veranstaltung werden kostenlos ausgestellt, wenn der Teilnehmer mindestens 80% (Bei Semniarreihe) der Veranstaltung besucht hat.

 

Skripten, Arbeitsunterlagen und Copyrights
Für einige Veranstaltungen stehen den Teilnehmern Skripten oder Lernunterlagen zur Verfügung, die, sofern nicht anders bekannt gegeben, grundsätzlich im Teilnehmerbeitrag inkludiert sind und während der Veranstaltung ausgegeben werden. Die von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen nicht vervielfältigt werden. Das sind nicht nur Texte, sondern auch Fotos, Grafiken, Ton- und Videodateien etc. Die Seminarunterlagen unterliegen dem Copyright von bear.phils.outdoor. Sie dürfen weder an Dritte weitergegeben noch fotokopiert oder sonst wie vervielfältigt werden. Es ist außer für den Eigenbedarf – auch keine elektronische Speicherung, Einscannen etc. erlaubt. Dies gilt nicht nur für die kompletten Seminarunterlagen, sondern auch für Teile daraus.

 

Seminar - Kursregeln

Während der Dauer des Seminars – Workshop etc. gelten die jeweils individuellen Seminarregeln. Jeder Teilnehmer/in akzeptiert durch seine/ihre Teilnahme diese individuellen Regeln im Sinne einer harmonischen und für alle Beteiligten positiven Semianrgestaltung.

 

Trainer auf Abruf

bear.phils.outdoor stellt auch auf Wunsch Trainer auf Abruf für verschiedensten Gebiete und Bereiche zur Verfügung.  In diesem Fall wird meist ein Pauschalhonorar vereinbart. Es ist eine Mindestanzahlung von 30 % spätestens 1 Woche vor dem Seminar, Kurs, oder Workshop erforderlich. Der Rest ist - falls nichts Anderes vereinbart wurde - nach Beendigung der Trainertätigkeit in bar zu bezahlen. Das Pauschalhonorar beinhaltet im Normalfall nur die reine Trainertätigkeit. Fahrt- und Übernachtungskosten fallen zusätzlich an und sind extra zu bezahlen, außer es wurde etwas Anderes schriftlich vereinbart..

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB – ganz oder teilweise – nicht rechtswirksam sein, so berührt das die übrigen Bestimmungen nicht. Die betroffene Textierung ist dann durch eine ähnliche aber rechtswirksame zu ersetzen.

 

Haftung - Haftungsausschluss

bear.phils.outdoor übernimmt keine Haftung bei Unglücksfällen, Verlusten oder sonstigen Unregelmäßigkeiten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (Gültigkeit auch für die eingesetzten Trainer)

Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer inkl. der bereitgestellten Lernunterlagen wird unsererseits keine Haftung übernommen. Aus der Anwendung der bei uns erworbenen Kenntnisse können keinerlei Haftungsansprüche geltend gemacht werden. Überträgt der Veranstalter die Ausführung berechtigterweise auf einen Dritten, so haftet der Veranstalter nicht für dessen Handlungen und Unterlassungen.

 

Die Teilnehmer bestätigen mit der Anmeldung, dass sie selbstverantwortlich handeln, ausreichend versichert sind und die Veranstalter, Trainer und Vermieter von etwaigen Haftungsansprüchen freistellen. (Haftungsausschluss!)

 

In den Veranstaltungen erfolgen Übungen die jeder Teilnehmer selbstverantwortlich mitmachen kann. Jeder Teilnehmer entscheidet selbst, alleine und aus freiem Willen ob er die Übung mit macht. Etwaige Schäden in jeglicher Art sind von der Haftung ausgeschlossen. Coachings mit speziellen Anforderungen (z.B. gute körperliche Fitness), dürfen auch nur unter diesen esucht werden!

 

Datenschutz
Alle Daten werden EDV-mäßig verarbeitet und archiviert. Alle persönlichen Angaben der Teilnehmer werden vertraulich behandelt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und dienen ausschließlich internen Zwecken. Durch die Teilnahme an Veranstaltungen/Seminaren gibt der Teilnehmer auch die Zustimmung zur Übermittlung von wiederkehrenden Nachrichten, Informationen und Werbeaussendungen durch bear.phils.outdoor oder einer ihrer Tochter- bzw. Partnerunternehmen. Diese Zustimmung ist jederzeit schriftlich widerrufbar.

 

Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes
Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit sind die verwendeten Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel zum Teil in einer geschlechtsspezifischen Formulierung angeführt. Selbstverständlich stehen alle Veranstaltungen – wenn nicht anders angegeben – gleichermaßen beiden Geschlechtern offen.

Outdoortraining: Allgemeine Aufklärung

Als Outdoor-Training (im Deutschen auch Outdoor Training oder Outdoortraining) werden innerhalb der BetriebswirtschaftSoziologiePädagogik und Psychologie geleitete Trainings in der freien Natur auf der Basis von Handlungsorientierung und Erlebnispädagogik bezeichnet. Wie bei jeder Form des Trainings von nicht-fachlichen Kompetenzen (soft skills) hat auch das Outdoor Training zum Ziel, eine Verhaltensmodifikation bei den Teilnehmern zu erreichen sowie eine Einübung und stabile Internalisierung der neuen Verhaltensweisen.

Die Erlebnispädagogik ist ein Fachgebiet der Pädagogik. Sie befasst sich mit Gruppen-Erfahrungen in der Natur, um die Persönlichkeit und soziale Kompetenzen zu entwickeln. Natursportarten bieten dabei vielfältige Erlebnisse, ergänzt mit Methoden aus Theater-Abenteuer- und Spielpädagogik, der Gruppendynamik und der Sozialpädagogik. Erlebnispädagogik gilt heute als integrativer Bestandteil ganzheitlicher Erziehungs- und Bildungskonzepte. Ursprünglich in der Reformpädagogik verwurzelt, gewinnt sie in jüngster Zeit wieder an Bedeutung, da Schlüsselqualifikationen wie soziale KompetenzWagnisbereitschaft und Persönlichkeit eine zunehmende Rolle in der Gesellschaft spielen.

Action Learning (auch Handlungsorientiertes Lernen) ist eine Methode des Erfahrungslernens ("Learning by Doing") von einzelnen Individuen, kleinen oder größeren Gruppen in Unternehmen oder anderen Organisationen, die auf Reginald Revans zurückgeht.

Beim Action Learning arbeitet ein Team an einem für eine Organisation konkreten und relevanten Projekt und reflektiert gleichzeitig den Lernprozess. Action Learning basiert auf der Überzeugung, dass Mitarbeiter einer Organisation am besten anhand einer realen Herausforderung lernen. Durch die Anwendung von Action Learning entsteht ein gleichermaßen doppelter Nutzen: Einerseits wird ein Bedürfnis der Organisation befriedigt und andererseits werden Individuen und Gruppen weiterentwickelt.

Zum "Schullernen", das auf Vorrat Theoriewissen ansammelt, kommt im Action Learning wesentliches Praxislernen dazu, bei dem es darum geht, eine neuartige Situation zu erforschen - und sich dann gegebenenfalls nötiges Theoriewissen anzueignen.

 

Honorar:
Ich habe das vereinbarte Honorar aus freien Stücken bezahlt und erkläre ausdrücklich, dass ich die Höhe derselben für angemessen erachte. Demnach verzichte ich ausdrücklich auf gänzlichen oder auch nur teilweisen Rückersatz, der von mir bezahlten Kosten und verzichte auch darauf, den vorliegenden Vertrag wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes anzufechten, da die Anwendung des Mentaltrainings in diesem Fall meine besondere Vorliebe darstellt. Ich habe den obigen Inhalt genauestens gelesen, vollinhaltlich verstanden und gutgeheißen.
Alle angegebenen Preise sind brutto für netto. Es kommt derzeit keine MWST zur Anrechnung.



Gerichtsstand und Recht
Zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich solcher über sein Bestehen oder Nichtbestehen – ist das sachlich zuständige Gericht am Hauptsitz des Seminarveranstalters in Saalfelden zuständig. Der Vertrag unterliegt österreichischen Recht.
Stand: 09.12.2021


Datenschutz
Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist bear.phils.outdoor Schmalenbergham 15 in 5760 Saalfelden, Inhaber: Philipp Dorn. Weitere Einzelheiten zur verantwortlichen Stelle finden Sie im Impressum. 



Preis- Programmänderungen, Druckfehlerkorrekturen und Satzfehler werden vorbehalten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Drohnenflüge / Luftaufnahmen

 

  1. Allgemeines

Folgende allgemeine Geschäfts- und Leistungsbedingungen (nachfolgend “AGB”) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) mit dem Unternehmen:

bear.phils.outdoor
Drohnenflüge
Schmalenbergham 15
5760 Saalfelden

  1.  Geltungsbereich

bear.phils.outdoor erbringt Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Geschäftsbedingungen gelten auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung für künftige Geschäftsbeziehungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von bear.phils.outdoor ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Ausführung von Leistungen durch bear.phils.outdoor bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen der Kunden.

  1. Vertragsabschluss

bear.phils.outdoor gibt nach Aufforderung durch den Kunden ein unverbindliches Angebot per Brief, Fax oder Email zu den Bedingungen dieser AGB ab. Dieses unverbindliche Angebot kann ganz oder in Teilen widersprochen werden. Sämtliche Kommunikation hierzu bedarf der Schriftform. Wird das unverbindliche Angebot ganz oder in Teilen bestätigt, bedarf es der Schriftform.
bear.phils.outdoor ist berechtigt, den Auftrag innerhalb von 20 Tagen nach dessen Eingang bei bear.phils.outdoor anzunehmen. Die Annahme erfolgt ebenfalls in Textform mit einer Auftragsbestätigung.
Nach Vertragsabschluss sind Änderungen im Zusammenhang mit vereinbarter Leistung und Vergütung nur möglich, soweit sich die Parteien über die Änderungen einigen.

Nebenabsprachen und in mündlicher Form abgegebene Absprachen bedürfen der Schriftform.

Der Auftraggeber (nachfolgend Kunde genannt) verpflichtet sich bear.phils.outdoor beim Vertragsabschuss über alle relevanten Umstände zur Durchführung der gebuchten Leistung mit bestem Wissen und Gewissen zu informieren. Stellt sich nach Vertragsabschluss heraus, dass die Angaben unvollständig oder unzutreffend waren, obwohl der Kunde in der Lage gewesen wäre die richtigen Angaben zu machen, zu denen er von bear.phils.outdoor aufgefordert war, behält sich bear.phils.outdoor das Recht vor, die Anpassung des Vertrages zu Verlangen. Ist der Kunde nicht mit der Anpassung des Vertrages einverstanden, ist bear.phils.outdoor berechtigt, den Vertrag einseitig zu kündigen. Etwaige Kosten zur Vorbereitung und Durchführung der Dienstleistung trägt der Kunde.

  1. Mitwirkungs- und Informationspflicht des Kunden

Der Kunde ist zur Unterstützung bei Ausführung des Auftrages verpflichtet.

Rechtzeitig vor Ausführung des Auftrages überlässt der Kunde bear.phils.outdoor unentgeltlich und auf eigene Kosten alle zur Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen, Materialien, Geräte, Unterlagen etc. . Zur Erfüllung des Auftrages werden bear.phils.outdoor alle erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt.

Sofern die Tätigkeit von bear.phils.outdoor direkt beim Kunden notwendig wird, hat der Kunde den Mitarbeitern von bear.phils.outdoor oder von Ihr beauftragten Dritten den Zugang zu allen Räumlichkeiten, Installationen (Hardware, Software, Netzwerk usw.) und sonstigen Arbeitsmitteln zu ermöglichen, sofern diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind.

Erfüllt der Kunde die erforderlichen Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig und führt dies zu Verzögerungen oder Mehraufwand bei der Auftragsdurchführung, ist bear.phils.outdoor berechtigt, dem Kunden die hierdurch entstandenen Zusatzkosten in Rechnung zu stellen.

Der Kunde wird bear.phils.outdoor zur Vorbereitung der Auftragsdurchführung beim Vertragsschluss über alle Einzelheiten im Zusammenhang mit dem Auftrag informieren. Dazu zählt auch die Mitteilung des Auftragszwecks, der Art und Weise der geplanten Verwendung von Aufnahmen sowie des Umfangs der vom Kunden speziell für die Durchführung des Auftrags getätigten Aufwendungen. Dies gilt insbesondere bei einmaligen Ereignissen.

  1. Behördliche und private Genehmigungen

Ist es erforderlich das zu Durchführung des Auftrages behördliche Genehmigungen zur Erlaubnis des Aufstiegs (sog. Aufstiegsgenehmigung) erforderlich werden, verpflichtet sich der Kunde, bear.phils.outdoor aktiv zu unterstützen. Dies gilt insbesondere für Unterlagen die zur Erteilung der Erlaubnis des Aufstiegs erforderlich sind.

Ist es nicht möglich, bis zum geplanten Aufstieg eine o.g. Genehmigung zu erhalten, werden sich bear.phils.outdoor über einen neuen Auftragstermin einigen.

Die Kosten zu obiger Aufstiegsgenehmigung trägt der Kunde.

Wird die beantragte Genehmigung nicht erteilt oder stellt sich nach dem Vertragsschluss heraus, dass die Durchführung des Auftrags gegen die geltenden Gesetze verstößt, haben beide Parteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

Der Kunde muss sich darüber informieren, ob die Durchführung eines Fluges die Inanspruchnahme fremden Eigentums, wie bspw. das Betreten eines Privatgrundstücks erfordert oder durch die Bild- und Filmaufnahmen die Privatsphäre von Dritten verletzt werden könnte; soweit dies der Fall ist, ist der Kunde für die Einholung der entsprechenden Erlaubnisse von Eigentümern und sonstigen Rechtsinhabern zuständig. Unterlässt der Kunde eine sorgfältige Prüfung etwaiger Drittrechte und wird bear.phils.outdoor von Dritten wegen Verletzung von Erlaubnispflichten in Anspruch genommen, so ist der Kunde verpflichtet, bear.phils.outdoor von etwaigen Ansprüchen freizustellen.

 

  1. Rechte als Auftragnehmer

Gegenüber ihren Mitarbeitern oder von ihnen beauftragten Dritten ist allein bear.phils.outdoor weisungsberechtigt.

bear.phils.outdoor ist zur Durchführung des Auftrages berechtigt, zur Erfüllung des Auftrages oder eines Teils hiervon, Tätigkeit Dritter zu bedienen, welche über die notwendigen Qualifikationen verfügen.

  1. Leistungen

Zur Durchführung der im Vertrag genannten Leistungen wird ein Auftragstermin vereinbart. Zu diesem Termin müssen bear.phils.outdoor alle erforderlichen behördlichen und Privaten Genehmigungen vorliegen. Fehlen diese ganz oder zum Teil, kann der Auftrag nicht durchgeführt werden.

Der Pilot entscheidet am Tag des Auftrages ob der Flug sicher durchgeführt werden kann, oder ob Umstände vorliegen, welche die Durchführung des Fluges beeinträchtigen oder Rechte Dritter gefährdet werden könnten. Die Entscheidung wird durch den Piloten nach Abwägung aller sicherheitsrelevanten Aspekte unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Vertragsparteien und der Allgemeinheit getroffen und bindet die Parteien. Umstände, die die Flugsicherheit beeinträchtigen können.

Flüge können nur sichergestellt werden, wenn folgende Grundkomponenten erfüllt sind:

  • Flüge sind generell nach Sonnenauf- und vor Sonnenuntergang möglich, Nachtflüge bedürfen einer Sondergenehmigung (Zusatzkosten)

  • Flüge bis Windstärke maximal 25 km/h

  • es muss immer Sichtkontakt zur Videodrohne bestehen (Sichtflug nach VFR-Regeln)

  • die Flughöhe beträgt standardmäßig maximal 100 m, höhere Flüge bedürfen einer Sondergenehmigung (Zusatzkosten)

  • Flugzeit je Akkusatz ca. 30 Minuten, 2 Sätze vorhanden, wenn Strom Vorort ist, können die Akkus geladen werden und dadurch die Flugzeit entsprechend verlängert werden.

  • Das Fluggerät ist technisch in der Lage den Auftrag unbeschadet zu beginnen und zu beenden

Kann der Auftrag nicht durchgeführt werden, werden die Parteien unverzüglich einen neuen Auftragstermin vereinbaren, soweit der Auftrag an einem anderen Termin durchgeführt werden kann und dies dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen zuzumuten ist.

Wird der Auftrag aus den Gründen nicht durchgeführt, an denen weder bear.phils.outdoor noch dem Kunden ein vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist, so trägt jede Partei ihre eigenen Kosten. Liegen die Gründe für den Abbruch des Auftrags im Verantwortungsbereich einer der Parteien, so hat diese Partei die gesamten Kosten zu tragen.

Dies gilt entsprechend, soweit die Wetterbedingungen mit hoher Wahrscheinlichkeit die Qualität der Aufnahmen beeinträchtigen können; jede Partei trägt ihre Kosten.

  1. Stornierung durch den Kunden

Der Kunde kann einen Auftrag bis zur dessen Durchführung jederzeit kündigen.

Kündigt der Kunde einen Auftrag, ohne dass die Kündigung durch ein Verhalten von bear.phils.outdoor veranlasst wurde, und die Leistungserbringung ihr auch möglich gewesen wäre, so wird der Kunde von der Zahlungspflicht nur befreit, soweit er die Kündigung gegenüber bear.phils.outdoor mit einer Frist von mehr als vier Wochen vor dem Tag des Auftragstermins erklärt. Die Zahlungspflicht bleibt in Höhe von 50% der vereinbarten Vergütung bestehen, soweit der Kunde die Kündigung in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen vor dem Auftragstermin erklärt. Bei einer Kündigungserklärung im Zeitraum von unter zwei Wochen vor dem Auftragstermin bleibt die Zahlungspflicht des Kunden in Höhe von 90% bestehen.

 

  1. Höhere Gewalt; Leistungserschwerung nach dem Vertragsschluss

Wird nach dem Vertragsschluss die Leistungserbringung durch Höhere Gewalt dauerhaft oder für eine nicht absehbare Zeit unmöglich gemacht, so kann sowohl der Kunde als auch bear.phils.outdoor vom Vertrag zurücktreten. Höhere Gewalt liegt bei Ereignissen vor, die bear.phils.outdoor nicht zu vertreten hat und welche auch bei äußerster Sorgfalt unvorhersehbar und dadurch unabwendbar sind.
Dies ist bspw. bei Naturkatastrophen, Rohstoffmangel, Brand oder terroristischen Anschlägen der Fall.

Bei vorübergehenden Leistungshindernissen werden bear.phils.outdoor und der Kunde eine Vertragsanpassung vornehmen, soweit dies den Parteien unter Abwägung der beidseitigen Interessen zumutbar ist.
Ist die Vertragsanpassung dem Kunden nicht zumutbar, weil bspw. die Leistungserbringung zu einem späteren Zeitpunkt für ihn keinen wirtschaftlichen Wert mehr hat, so kann er vom Vertrag zurücktreten.

Obiges gilt auch, wenn zur Durchführung des Auftrages, Tätigkeit Dritter zur Erfüllung des Auftrages erforderlich sind.

Bei Höherer Gewalt stehen dem Kunden wegen der Unmöglichkeit oder Verzögerung der Leistung keine Schadensersatzansprüche gegen bear.phils.outdoor zu.

  1. Geistiges Eigentum, Urheberrechte und Referenznachweise

Rechtsinhaber der vertragsgegenständlichen Leistungen, an den Ergebnissen ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen gleich welcher Art, ist bear.phils.outdoor.
Alle erstellten Werke sind urheberrechtlich geschützt. Die Einräumung von Nutzungsrechten wird dem Kunden gewährt. Dies schließt die Rechte an Fotografien, Filmaufnahmen, Dokumentationen, Berichten, Planungsunterlagen, Auswertungen, Zeichnungen, Aufstellungen, Illustrationen, Katalogen, Know-how, Computerprogrammen und allen sonstigen Ergebnissen, die dem Kunden geliefert werden, ein.

Mit der Zahlung der Vergütung erwirbt der Kunde in der Regel die uneingeschränkten einfachen Nutzungsrechte. Der Umfang der Verwertungs- und Nutzungsrechte des Kunden kann individualvertraglich erweitert werden.
Für die Arbeit verwendete Vorschläge der Kunden begründen kein Miturheberrecht. Der Kunde ist verpflichtet, alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert zu übernehmen.

  1. Fälligkeit der Zahlungen

Die Zahlung wird nach der Durchführung des Auftrags fällig, sobald bear.phils.outdoor dem Kunden in Stichproben von erhobenen Daten übermittelt und der Kunde die Qualität nicht beanstandet.
Die Aushändigung des gesamten Datenmaterials an den Kunden erfolgt nach dem Zahlungseingang bei bear.phils.outdoor. Im Einzelfall kann hiervon eine abweichende Vereinbarung getroffen werden.

Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn der Rechnungsbetrag dem Konto von bear.phils.outdoor gutgeschrieben worden ist. Der Kunde kann Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur geltend machen, wenn der zugrundeliegende Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

  1. Sachmängel; Nacherfüllung

Ein Mangel liegt vor, soweit das übergebene oder übermittelte Datenmaterial nicht die vereinbarten Eigenschaften aufweist. Besteht zwischen dem Kunden und bear.phils.outdoor keine Einigkeit darüber, welche Eigenschaften vereinbart wurden, so sind die im unverbindlichen Angebot von bear.phils.outdoor, sowie in der Auftragsbestätigung gemachten Angaben maßgeblich. Hat der Kunde sich über den Inhalt der gemachten Angaben geirrt, so hat bear.phils.outdoor dafür nicht einzustehen, soweit sie von Richtigkeit der Angaben ausgehen konnte.

Ist die Beseitigung des Mangels am Datenmaterial möglich und bear.phils.outdoor zumutbar, so wird der Kunde ihr die nötige Zeit zur Mangelbeseitigung geben. Soweit zur Mangelbeseitigung eine erneute Durchführung der Aufnahmen mit Flugsystemen erforderlich ist und beim Kunden keine Gründe vorliegen, die die Ablehnung der erneuten Aufnahmen rechtfertigen würden, so wird der Kunde bear.phils.outdoor die Gelegenheit zur erneuten Durchführung der Aufnahmen geben und ihr dabei unterstützen.

Beim Fehlschlagen des Mangelbehebungsversuchs bleibt dem Kunden das Recht, die vereinbarte Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Das Gleiche gilt, soweit die Mangelbeseitigung dem Kunden entweder aus zeitlichen oder im Verhalten von bear.phils.outdoor liegenden Gründen nicht zuzumuten oder nach dem Inhalt des Auftrags nicht möglich ist.
Der Rücktritt setzt voraus, dass der Mangel erheblich ist. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn die vereinbarte Vergütung aufgrund des aufgetretenen Mangels mindestens 5% weniger betragen hätte, als sie tatsächlich betragen hat.

Die zur Mangelbeseitigung zusätzlich anfallenden Aufwendungen, wie bspw. Arbeits- und Materialkosten, trägt bear.phils.outdoor.

  1. Haftung und Schadensersatz; Verjährung

Dem Kunden stehen gegen bear.phils.outdoor Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz wegen einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten in folgenden Fällen zu:

A) Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der bear.phils.outdoor oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von VidPicMedia beruhen.

B) Verursachung von darüberhinausgehenden Schäden, die

a. auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von bear.phils.outdoor oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung deren gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen; oder

b. auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung solcher Pflichten beruhen, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich sind, d.h. deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten);

c. Haftung beim arglistigen Verschweigen eines Mangels.

Kommt bear.phils.outdoor mit der Leistungserbringung ohne Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit in Verzug, wird die Schadensersatzpflicht auf einen Betrag begrenzt, der dem Nettobetrag der vereinbarten Rechnungssumme entspricht. Erklärt der Kunde gegenüber bear.phils.outdoor wegen des Leistungsverzuges den Rücktritt vom Vertrag, so gilt für den Schadensersatzanspruch des Kunden gegen bear.phils.outdoor Satz 1 dieser Rubrik entsprechend.

Beim leicht fahrlässigen Handeln haftet bear.phils.outdoor nicht für Schäden, die bei einer objektiven Betrachtung der Pflichtverletzung unvorhersehbar und untypisch sind. Als unvorhersehbar und untypisch gelten die Schäden auch, wenn bear.phils.outdoor vom Kunden nicht hinreichend über die Bedeutung der Auftragsdurchführung für den Kunden und damit verbundenen Aufwendungen informiert wurde und bear.phils.outdoor deshalb keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen konnte.

Für die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden wird der Schadensersatz beim leicht fahrlässigen Handeln für Vermögensschäden auf eine Summe in Höhe des Nettobetrages der vereinbarten Rechnungssumme begrenzt.

Die Ansprüche des Kunden gegen bear.phils.outdoor verjähren in einem Jahr mit Ausnahme der Fälle der Buchst. A und B lit. a) bis c), für die die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Übergabe oder Übermittlung des Datenmaterials an den Kunden, oder wenn eine andere Leistung als Datenerhebung vereinbart war – mit der Vollendung einer solchen Leistung. Gleiches gilt auch für von bear.phils.outdoor beauftragten Dritte sowie Erfüllungsgehilfen.

  1. Gerichtsstand; anwendbares Recht

Für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich direkt oder indirekt aus dem Vertragsverhältnis ergeben, sind die Gerichte am Sitz von bear.phils.outdoor ausschließlich zuständig. Dies gilt insbesondere auch, soweit über das Entstehen des Vertragsverhältnisses und dessen Wirksamkeit gestritten wird.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klauseln treten die gesetzlichen Regelungen.

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